Die Prüfung zum zertifizierten Tourbegleiter besteht aus zwei Teilen – aus einer theoretischen und einer darauffolgenden praktischen Prüfung. Ein Kandidat muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um an der Prüfung zum Tourbegleiter teilnehmen zu können:
Ein Praktikum von mindestens zwei Monaten auf einem Hamburger Stadtrundfahrtunternehmen, oder
Eine 1-jährige nachweisbare Tätigkeit als selbstständiger Gästeführer, oder
Ein Empfehlungsschreiben von einem Fahrradtaxi-Unternehmen.
Der Kandidat wird zur praktischen Prüfung nur zugelassen, wenn er die schriftliche Prüfung mit mindestens „Noch ausreichend“ (4,5) bestanden hat. Im Zuge der praktischen Prüfung kann der Kandidat dem Prüfungsausschuss sein Können direkt auf einem Doppeldeckerbus präsentieren. Die theoretische Prüfung findet in den Räumlichkeiten des TVH statt.
Die darauffolgende praktische Prüfung wird bei Bestehen der Theorieprüfung und unter der Voraussetzung, dass genügend Teilnehmer vorhanden sind, durchgeführt.
Weitere Informationsunterlagen sowie Literaturempfehlungen zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung sind den folgenden relevanten Dokumenten für die Prüfung zu entnehmen:
Ihre Anmeldung (inkl. des Fotos und Nachweises) sowie Terminbestätigungen senden Sie bitte ausschließlich in digitaler Form an Frau Kim Aileen Jessen (jessen@tourismusverband-hamburg.de).